Samstag 18.12. nur bis 18 Uhr
Auf Grund einer internen Veranstaltung schließt das BiG am Samstag 18.12. bereits um 18 Uhr.
Auf Grund einer internen Veranstaltung schließt das BiG am Samstag 18.12. bereits um 18 Uhr.
Ab Sonntag 12.12. gilt wieder die 2G Regelung im BiG. Ihr braucht also keinen negativen Testnachweis mehr mitzubringen.
Am Montag den 29.11. ging die 1. BiG Fat Boulders Challange zu Ende!
Danke an alle, die Mitgemacht haben! Wir hoffen ihr hattet Spaß mit den bouldern. Die Preise werden diese Woche noch unter allen Teilnehmer:innen verlost. Alle Gewinner:innen werden von uns persönlich benachrichtigt.
An dieser Stelle ein Dank an unsere Partner.
Ein fettes Dankeschön an Walter Fritz Energy, die uns eine Menge Volumen zur Verfügung gestellt haben.
Ein Danke an re.white, Climb for Nature, Goodgrip und Kletterretter für die tollen Preise!
Die Ergebnisse der 1. BiG Fat Boulders Challange findet ihr HIER.
Ihr habt keine Zeit und Lust euch Stunden in die Schlange vor dem Testcenter zu stellen und die Termine sind auf ewig ausgebucht?
Kein Problem! Ihr könnt bei uns mit einem mitgebrachten Antigen Schnellertest einen Selbsttest unter Aufsicht durchführen.
Dieser gilt allerdings nur für das BiG! Eine Bescheinigung können wir euch nicht ausstellen.
Alle, die bereits ihre Drittimpfung bekommen haben, sind ab morgen Samstag 04.12. von der Testpflicht befreit!!!
Ab Mittwoch gilt bei uns 2G+. Dann müsst ihr neben dem Nachweis das ihr geimpft oder genesen seid auch einen negativen Testnachweis mitbringen.
Es gilt ein Testnachweis eines offiziellen Testzentrums oder des Arbeitgebers bzw. der Hochschule.
Eine Liste der Testzentren findet ihr HIER
Es ist auch ein Selbsttest unter Aufsicht bei uns möglich. Ihr müsst dazu einen zugelassenen Antigen-Schnelltest selbst mitbringen. Schaut euch vorher genau an, wie dieser nach Anleitung durchgeführt werden muss, damit der Test vor Ort zügig gurchgeführt werden kann. Eine Bescheinigung können wir euch aber nicht ausstellen. Der Test ist nur für das BiG gültig!
Außerdem sind nur noch FFP 2 Masken zulässig. Medizinische Masken sind nicht mehr zulässig!
Die 2G+ Regelungen gelten nicht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ausgenommen sind auch Personen mit einer ärztlichen Kontraindikation. Diese müsse aber auch einen negativen Test vorweisen.
Laut der neuen Verordnung des Landes Niedersachsen, mit Gültigkeit ab 24.11., gilt bei uns die 2G Regel. Zutritt erhält also nur wer nachweislich geimpft oder genesen ist.
Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen mit einer nachweislichen medizinischen Kontraindikation.
In allen Hallenbereichen gilt die Maskenpflicht, außer im Sport- und Trainingsbereich. Die Anzahl der Besucher, die sich zeitgleich in der Halle aufhalten, ist auf 70 begrenzt. Die Anzahl der freien Plätze wird auf der Startseite angezeigt.
Ihr könnt den Wettkampf bei uns am Samstag 6.11. HIER im Livestream anschauen.
Ab Mittwoch 03.11. gilt in Göttingen wieder die 3G Regel. Ihr dürft also nur ins BiG, wenn ihr geimpft, genesen oder getestet seid.
Als ´Geimpft` im Sinne der Verordnung gilt:
„Personen mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung – dies ist der Fall, wenn weit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind. Für Genesene gilt dies bereits sofort und nach einer Impfung.“
Als ´Genesen´ im Sinn der Verordnung gilt:
„Personen mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage uns max. 6 Monate zurückliegt.“
Als ´Getestet` gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:
„-PCR-Test max. 48 Stunden gültig, PoC Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden gültig“
Ein Selbsttest unter Aufsicht vor Ort ist aus personellen und organisatorischen Gründen bei uns leider nicht möglich.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
Seid Montag den 20.09. ist die 3G-Regel in Göttingen auf Grund der niedrigen Inzidenz wieder aufgehoben.
Ab Sonntag den 12.09.2021 gilt im BiG die 3 G Regelung. Das bedeutet, dass ihr nur in die Halle dürft, wenn ihr geimpft, genesen oder getestet seid und dies nachweisen könnt.
Was bedeutet das im Einzelnen?
Geimpft:
Als vollständig geimpft gilt jede Person, deren letzte notwendige Impfdosis die für einen vollständigen Impfschutz erforderlich ist mindestens 14 Tage zurückliegt. Der Nachweis erfolgt am Besten durch ein Impfzertifikat per QR Code mit einer der auf dem Markt verfügbaren Apps auf eurem Smartphone. Der Nachweis per Impfpass ist auch möglich. Wir bereiten noch die Option vor, dass wir mit eurer Einwilligung und mit der Möglichkeit des Widerrufs den Impfstatus in eurem Profil hinterlegen, damit ihr nur einmalig euren Status nachweisen müsst.
Genesen:
Als genesen gilt,
Wie weist man nach, dass man genesen ist?
Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt, entweder in Papierform oder in digitaler Form. Nach ihrer Genesung einmalig Geimpfte können sich einen digitalen Impfnachweis in Apotheken erstellen lassen. Sie benötigen den Nachweis über den PCR-Test, den Nachweis über die einmalige Impfung und den Personalausweis. Der QR-Code kann dann in der Corona-Warn-App bzw. in der CovPass-App eingelesen werden. Seit dem 25. August 2021 können sich nun auch Genesene in der Apotheke ein digitales Zertifikat ihrer überstandenen Erkrankung ausstellen lassen. Man benötigt dafür den Nachweis über den seinerzeit positiven PCR-Test, der nicht älter als 180 Tage alt sein darf, und den Personalausweis. (Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/coronavirus-erleichterungen-fuer-geimpfte-und-genesene-im-ueberblick-60199)
Getestet:
Ein Selbsttest vor Ort ist bei uns leider aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Ihr müsst also, wenn ihr nicht geimpft oder genesen seid, mit einem PoC-Testnachweis zu uns kommen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Was gilt für Schulpflichtige Kinder?
Schulpflichtige Kinder (Schulpflicht endet 12 Jahre nach ihrem Beginn) müssen jeden 2. Tag getestet werden. Entsprechend darf nur zur Schule gehen, wer negativ getestet ist. Wer positiv getest ist muss nach bestätigem PCR-Test in Quarantäne. Entsprechend können wir bei schulpflichtigen Kindern davon ausgehen, dass sie negativ getestet sind, wenn sie sich in der Öffentlichkeit bewegen. Jugendliche ab 14 Jahre, die mit Einverständnis der Eltern selbstständig und ohne Begleitung bei uns bouldern, müssen ihren Schülerausweis vorzeigen.