18.11.2021

Es gilt die 2G Regelung

Laut der neuen Verordnung des Landes Niedersachsen, mit Gültigkeit ab 24.11., gilt bei uns die 2G Regel. Zutritt erhält also nur wer nachweislich geimpft oder genesen ist.

Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen mit einer nachweislichen medizinischen Kontraindikation.

In allen Hallenbereichen gilt die Maskenpflicht, außer im Sport- und Trainingsbereich. Die Anzahl der Besucher, die sich zeitgleich in der Halle aufhalten, ist auf 70 begrenzt. Die Anzahl der freien Plätze wird auf der Startseite angezeigt.

04.11.2021

LIVE-Stream Wettkampf

Ihr könnt den Wettkampf bei uns am Samstag 6.11. HIER im Livestream anschauen.

02.11.2021

Ab Mittwoch 03.11. 3G Regel

Ab Mittwoch 03.11. gilt in Göttingen wieder die 3G Regel. Ihr dürft also nur ins BiG, wenn ihr geimpft, genesen oder getestet seid.

Als ´Geimpft` im Sinne der Verordnung gilt:

„Personen mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung – dies ist der Fall, wenn weit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind. Für Genesene gilt dies bereits sofort und nach einer Impfung.“

Als ´Genesen´ im Sinn der Verordnung gilt:

„Personen mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage uns max. 6 Monate zurückliegt.“

Als ´Getestet` gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:

„-PCR-Test max. 48 Stunden gültig, PoC Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden gültig“

Ein Selbsttest unter Aufsicht vor Ort ist aus personellen und organisatorischen Gründen bei uns leider nicht möglich.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.

22.09.2021

3G-Regel aufgehoben!

Seid Montag den 20.09. ist die 3G-Regel in Göttingen auf Grund der niedrigen Inzidenz wieder aufgehoben.

12.09.2021

3G-Regel im BiG

Ab Sonntag den 12.09.2021 gilt im BiG die 3 G Regelung. Das bedeutet, dass ihr nur in die Halle dürft, wenn ihr geimpft, genesen oder getestet seid und dies nachweisen könnt.

Was bedeutet das im Einzelnen?

Geimpft:

Als vollständig geimpft gilt jede Person, deren letzte notwendige Impfdosis die für einen vollständigen Impfschutz erforderlich ist mindestens 14 Tage zurückliegt. Der Nachweis erfolgt am Besten durch ein Impfzertifikat per QR Code mit einer der auf dem Markt verfügbaren Apps auf eurem Smartphone. Der Nachweis per Impfpass ist auch möglich. Wir bereiten noch die Option vor, dass wir mit eurer Einwilligung und mit der Möglichkeit des Widerrufs den Impfstatus in eurem Profil hinterlegen, damit ihr nur einmalig euren Status nachweisen müsst.

Genesen:

Als genesen gilt,

  • eine Personen, die eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat und einmalig mit einem COVID-19-Impfstoff geimpft wurden.
  • eine Personen, die einmal geimpft wurden, nach der ersten Impfstoffdosis eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und eine weitere Impfstoffdosis erhalten hat.
  • eine Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat, die weniger als 6 Monate zurückliegt. Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion muss durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion erfolgen.
  • eine Personen, die einmal geimpft wurden und nach der ersten Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat, die weniger als 6 Monate zurückliegt. Die Infektion muss durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion nachgewiesen werden. (Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html)

Wie weist man nach, dass man genesen ist?

Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt, entweder in Papierform oder in digitaler Form. Nach ihrer Genesung einmalig Geimpfte können sich einen digitalen Impfnachweis in Apotheken erstellen lassen. Sie benötigen den Nachweis über den PCR-Test, den Nachweis über die einmalige Impfung und den Personalausweis. Der QR-Code kann dann in der Corona-Warn-App bzw. in der CovPass-App eingelesen werden. Seit dem 25. August 2021 können sich nun auch Genesene in der Apotheke ein digitales Zertifikat ihrer überstandenen Erkrankung ausstellen lassen. Man benötigt dafür den Nachweis über den seinerzeit positiven PCR-Test, der nicht älter als 180 Tage alt sein darf, und den Personalausweis. (Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/coronavirus-erleichterungen-fuer-geimpfte-und-genesene-im-ueberblick-60199)

Getestet:

Ein Selbsttest vor Ort ist bei uns leider aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Ihr müsst also, wenn ihr nicht geimpft oder genesen seid, mit einem PoC-Testnachweis zu uns kommen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Was gilt für Schulpflichtige Kinder?

Schulpflichtige Kinder (Schulpflicht endet 12 Jahre nach ihrem Beginn) müssen jeden 2. Tag getestet werden. Entsprechend darf nur zur Schule gehen, wer negativ getestet ist. Wer positiv getest ist muss nach bestätigem PCR-Test in Quarantäne. Entsprechend können wir bei schulpflichtigen Kindern davon ausgehen, dass sie negativ getestet sind, wenn sie sich in der Öffentlichkeit bewegen. Jugendliche ab 14 Jahre, die mit Einverständnis der Eltern selbstständig und ohne Begleitung bei uns bouldern, müssen ihren Schülerausweis vorzeigen.

11.09.2021

EC-Zahlungen wieder möglich!

Ab sofort sind EC Zahlung bei uns wieder möglich! Alles wird

13.08.2021

Betriebsfeier am 14.8.!

Das BiG feiert am 14.8. ein internes Sommerfest. Aus diesem Grund schließen wir am Samstag den 14.8. bereits um 18 Uhr.

13.07.2021

BiG Feriencamps für Kinder

Boulder, Spiel, Spaß und Abenteuer! Das ist das Motto der BiG Feriencamps für Kinder von 6 – 10 Jahren. An den drei Tagen haben unserer Trainer*innen ein abwechslungsreiches Programm vorbereitet. Und damit die Kinder anschließend nicht mit knurrendem Mangen nach Hause gehen, endet jeder Tag mit einem gemeinsamen Mittagessen. Auch für Getränke wird vom BiG gesorgt.

Alles was die Kinder noch mitbringen müssen sind Sportsachen und gute Laune. Kletterschuhe sind im Preis enthalten.

Das dreitägige Camp kostet 100,- € pro Kind.

Buchung BiG Feriencamps

Bitte das Alter des Kindes im Bemerkungsfeld angeben.

Den Betrag bitte nach Erhalt der Buchungsbestätigung unter Angabe der Kursbezeichnung auf folgendes Konto überweisen:

Empfänger: BiG Bouldern in Göttingen GmbH

IBAN: DE25 2707 0024 0060 6665 00

Verwendungszweck: „die jeweilige Kursbezeichnung“

Erst mit der Zahlung der Kursgebühr ist die Buchung abgeschlossen.

18.06.2021

Jetzt wieder BiG Basic-Kurse!

Ab Juli starten wieder unsere BiG Basic Kurse! Ihr wollt Bouldern mal ausprobieren oder ihr habt die ersten „Schritte“ an der Boulderwand schon getan, aber vieles ist noch neu und bei den anderen sieht alles so viel leichter aus? Dann kannst du in diesem Kurs die Basics des Boulderns lernen. Wir zeigen dir wie es richtig geht. Weitere Infos HIER.

Jetzt Buchen.

31.05.2021

Einfach wieder Bouldern gehen!

Mit der neuen Verordnung des Landes Niedersachen, mit Gültigkeit ab Montag 31.05., gibt es bei uns ab Montag keine Slots mehr! Ihr könnt einfach wieder zum Bouldern ins BiG kommen. Eine Testpflicht besteht nicht, da wir uns in Stufe 1 des Stufenplans befinden. Ihr müsst allerdings auf den Headcounter auf unserer Homepage achten, der Anzeigt wie viele freie Plätze es noch gibt. Wir starten erstmal mit einer maximalen Besucherzahl von 50 Personen, die sich gleichzeitig in der Halle aufhalten dürfen.

  • Es gelten wieder die normalen Eintrittspreise und die Dauer- und Punktekarten.
  • Es gilt Maskenpflicht im gesamten Gebäude.
  • Beim Bouldern braucht ihr keine Maske zu tragen
  • Es gilt den Mindestabstand von 1,5 m zu jeder anderen Person außerhalb des Personenkreises im Rahmen der Kontaktbeschränkungen einzuhalten.
  • Die Umkleiden und Duschen sind geöffnet.
  • Unser Bistro ist wieder geöffnet. Wir müssen unser Warenlager ein wenig auffüllen. Das Angebot an Snacks wird in den ersten Tagen eingeschränkt sein. Kaffee und Kaltgetränken haben wir schon vorrätig.

Je nach Entwicklung der Inzidenz müssen wir die Bedingung an die Verordnung bzw. den Stufenplan 2.0 anpassen. Wir werden dies über unsere Social Media Kanäle und hier auf der Homepage mitteilen.