12.09.2021
3G-Regel im BiG
Ab Sonntag den 12.09.2021 gilt im BiG die 3 G Regelung. Das bedeutet, dass ihr nur in die Halle dürft, wenn ihr geimpft, genesen oder getestet seid und dies nachweisen könnt.
Was bedeutet das im Einzelnen?
Geimpft:
Als vollständig geimpft gilt jede Person, deren letzte notwendige Impfdosis die für einen vollständigen Impfschutz erforderlich ist mindestens 14 Tage zurückliegt. Der Nachweis erfolgt am Besten durch ein Impfzertifikat per QR Code mit einer der auf dem Markt verfügbaren Apps auf eurem Smartphone. Der Nachweis per Impfpass ist auch möglich. Wir bereiten noch die Option vor, dass wir mit eurer Einwilligung und mit der Möglichkeit des Widerrufs den Impfstatus in eurem Profil hinterlegen, damit ihr nur einmalig euren Status nachweisen müsst.
Genesen:
Als genesen gilt,
- eine Personen, die eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat und einmalig mit einem COVID-19-Impfstoff geimpft wurden.
- eine Personen, die einmal geimpft wurden, nach der ersten Impfstoffdosis eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und eine weitere Impfstoffdosis erhalten hat.
- eine Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat, die weniger als 6 Monate zurückliegt. Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion muss durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion erfolgen.
- eine Personen, die einmal geimpft wurden und nach der ersten Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat, die weniger als 6 Monate zurückliegt. Die Infektion muss durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion nachgewiesen werden. (Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html)
Wie weist man nach, dass man genesen ist?
Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt, entweder in Papierform oder in digitaler Form. Nach ihrer Genesung einmalig Geimpfte können sich einen digitalen Impfnachweis in Apotheken erstellen lassen. Sie benötigen den Nachweis über den PCR-Test, den Nachweis über die einmalige Impfung und den Personalausweis. Der QR-Code kann dann in der Corona-Warn-App bzw. in der CovPass-App eingelesen werden. Seit dem 25. August 2021 können sich nun auch Genesene in der Apotheke ein digitales Zertifikat ihrer überstandenen Erkrankung ausstellen lassen. Man benötigt dafür den Nachweis über den seinerzeit positiven PCR-Test, der nicht älter als 180 Tage alt sein darf, und den Personalausweis. (Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/coronavirus-erleichterungen-fuer-geimpfte-und-genesene-im-ueberblick-60199)
Getestet:
Ein Selbsttest vor Ort ist bei uns leider aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Ihr müsst also, wenn ihr nicht geimpft oder genesen seid, mit einem PoC-Testnachweis zu uns kommen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Was gilt für Schulpflichtige Kinder?
Schulpflichtige Kinder (Schulpflicht endet 12 Jahre nach ihrem Beginn) müssen jeden 2. Tag getestet werden. Entsprechend darf nur zur Schule gehen, wer negativ getestet ist. Wer positiv getest ist muss nach bestätigem PCR-Test in Quarantäne. Entsprechend können wir bei schulpflichtigen Kindern davon ausgehen, dass sie negativ getestet sind, wenn sie sich in der Öffentlichkeit bewegen. Jugendliche ab 14 Jahre, die mit Einverständnis der Eltern selbstständig und ohne Begleitung bei uns bouldern, müssen ihren Schülerausweis vorzeigen.